Teilnahmebedingungen Salzburgring

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren, im Interesse der Sicherheit, unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anordnungen können Teilnehmer, ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse ggf. zu verschieben oder abzusagen (z.B. extreme Wetterverhältnisse, zu geringe Teilnehmerzahl) ohne das dem Veranstalter weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen. Dabei werden 10% der Kursgebühr vom CMF Kranzberg als Verwaltungsaufwand einbehalten.

  1. Zum Parken sind die vorgesehenen Plätze zu benützen.
  2. Der Aufenthalt an den Leitschienen ist verboten.
  3. Für das Verhalten auf der Strecke gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jedoch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Verkehrszeichen sind zu beachten. Die Rennstrecke ist Einbahn. Sie darf nur im Uhrzeigersinn befahren werden. Wenden und Rückwärtsfahren ist daher verboten. Wenn Sie aus zwingenden Gründen anhalten müssen, ist der äußerste Fahrbahnrand zu benützen.
  4. Es dürfen außerhalb von Rennveranstaltungen und den genehmigten Renntrainingstagen nur Fahrzeuge den Ring befahren, die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulassungsfähig oder bereits zugelassen sind.
  5. Bei Unfällen ist die Unfallstelle vor nachkommenden Fahrzeugen zu sichern und, wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten und der Bahnverwalter ist so schnell wie möglich zu verständigen.
  6. Für Schäden an den Anlagen des Salzburgringes haftet ausschließlich der Verursacher. Das Mitglied benützt die gesamte Anlage auf eigenes Risiko.
  7. Der Unfallverursacher und eventuelle Zeugen sind verpflichtet, dem Bahnverwalter bei der Niederschrift des Unfallherganges behilflich zu sein.
  8. Jedermann, der sich am Salzburgring und seinen Nebenanlagen aufhält, hat die gesamte Anlage sauber zu halten und ist verpflichtet Verunreinigungen durch Öl oder Benzin sofort dem Bahnverwalter zu melden.
  9. Es ist verboten Zäune und gesperrte Tore zu überklettern. Hinweistafeln müssen beachtet werden. Die Strecke darf nicht ohne zwingenden Grund zu Fuß betreten werden. Sie begeben sich selbst in Gefahr und werden für Schäden, die Sie verursachen, haftbar gemacht.
    1. Im gesamten Ringareal haften Eltern für ihre Kinder.
    2. In der Boxengasse ist der Aufenthalt von Kindern strengstens verboten.
    3. Im gesamten Ringareal sind Hunde an der Leine zu führen.
    4. Im Boxenbereich, in der Boxengasse und im Fahrerlager ist das Mitführen von Hunden strengstens verboten.
  10. Zur Sicherheit der Streckenbenützer ist die Anlage mit Wildschutzzäunen umgeben; weder der Salzburgring noch der CMF Kranzberg e.V. übernehmen jedoch keine Haftung für Unfälle, die durch Wild oder Fußgänger auf der Strecke verursacht werden. Auch für die Beschaffenheit der Fahrbahn geben der Salzburgring oder der CMF Kranzberg e.V. eine Garantie ab.

Auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der STVO.

Zugang zur Strecke und Boxengasse ist nur den Fahrern mit ihren Verwandten und guten Bekannten, sowie Mechanikern gestattet. 

Vorgaben:

  • Führerschein wird kontrolliert! Bei Nichtvorlegen ist die Teilnahme ausgeschlossen
  • Fahrerbesprechung Pflicht, muss durch Unterschrift bestätigt werden.
  • Das Nichterscheinen kann Ausschluss der Veranstaltung zur Folge haben!
  • Fünf Fahrzeuge pro Veranstaltung müssen zum Sicherheitscheck
  • Promillegrenze 0,0
  • grundsätzlich ist kein Beifahrer erlaubt
  • auf der Strecke besteht Anschnall- u. Helmpflicht
  • nur Fahrzeuge mit Zulassungsmöglichkeit erlaubt
  • max. Lautstärke des Fahrzeuges 98 db

Die Nennung hat nur Gültigkeit mit unterschriebenem Haftungsverzicht, welcher vor Ort am Salzburgring bei Erhalt der CMF Unterlagen von jedem Fahrer persönlich unterschrieben werden muss. Andernfalls wird er nicht zur Veranstaltung zugelassen.  

Hinweis: Für etwaige Ansprüche aus Ihrer Voll- bzw. Teilkasko, prüfen Sie bitte Ihre private KFZ-Versicherung. Der CMF Kranzberg e.V. übernimmt hier keine Deckung!

 

Haftungsverzicht

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen

  • die FIA, FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
  • den Promotor/Serienorganisator
  • den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen
  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
  • auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
  • Bei Schäden an Leitplanken und sonstigen Bestandteilen der Rennstrecke behält sich der CMF-Kranzberg e.V. sämtliche Schadensersatzansprüche vor. Die Kosten für den entstandenen Schaden sind vom Verursacher in unbegrenzter Höhe zu tragen. In Ausnahmefällen behält sich der CMF-Kranzberg e.V. eine maximale Zuzahlung von EUR 5.000,00 vor. Bei mehreren Schäden, die durch mehrere Verursacher entstanden sind, wird die Beteiligung des CMF prozentual und gerecht geteilt.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

 

Name des Fahrers in Druckbuchstaben: ________________________________________

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  Ort, Datum                                   Unterschrift

 

Ringordnung

Zum Parken sind die vorgesehenen Plätze zu benützen. Der Aufenthalt an den Leitschienen ist verboten. Für das Verhalten auf der Strecke gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jedoch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Verkehrszeichen sind zu beachten.

Die Rennstrecke ist Einbahn. Sie darf nur im Uhrzeigersinn befahren werden. Wenden und Rückwärtsfahren ist daher verboten. Wenn Sie aus zwingenden Gründen anhalten müssen, ist der äußerste Fahrbahnrand zu benützen.

Es dürfen außerhalb von Rennveranstaltungen und den genehmigten Renntrainingstagen nur Fahrzeuge den Ring befahren die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrgesetz für den Straßenverkehr zulassungsfähig oder bereits zugelassen sind.

Das Befahren der Rennstrecke durch die Mitglieder erfolgt zur Erhöhung der Fahrsicherheit und Verbesserung der Fahrpraxis.

Bei Unfällen ist die Unfallstelle vor nachkommenden Fahrzeugen zu sichern und, wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten und das Ringpersonal ist so schnell wie möglich zu verständigen.

Für Schäden an den Anlagen des Salzburgringes haftet ausschließlich der Verursacher. Das Mitglied benützt die gesamte Anlage auf sein eigenes Risiko. Der Unfallverursacher und eventuelle Zeugen sind verpflichtet, dem Bahnverwalter bei der Niederschrift des Unfallherganges behilflich zu sein.

Jedermann, der sich am Salzburgring und seinen Nebenanlagen aufhält, hat die gesamte Anlage sauber zu halten und ist verpflichtet, Verunreinigungen durch Öl oder Benzin sofort dem Ringpersonal zu melden. Es ist verboten Zäune und gesperrte Tore zu überklettern.

Hinweistafeln müssen beachtet werden.

Die Strecke darf nicht ohne zwingenden Grund zu Fuß betreten werden. Sie begeben sich selbst in Gefahr und werden für Schäden, die Sie verursachen, haftbar gemacht. Im gesamten Ringareal haften Eltern für ihre Kinder. In der Boxengasse ist der Aufenthalt von Kindern strengstens verboten. Im gesamten Ringareal sind Hunde an der Leine zu halten. Im Boxenbereich, in der Boxengasse und im Fahrerlager ist das Mitführen von Hunden strengstens verboten.

Zur Sicherheit der Streckenbenützer ist die Anlage mit Wildschutzzäunen umgeben; der Salzburgring übernimmt jedoch keine Haftung für Unfälle, die durch Wild oder Fußgänger auf der Strecke verursacht werden. Auch für die Beschaffenheit der Fahrbahn kann keine Garantie abgegeben werden.

Die Betriebszeiten sind: Montag bis Samstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Bei den genehmigten Renntrainingstagen ist die Betriebszeit: Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr.

Weiteres gelten neben den eigentlichen Betriebsregeln für die Rennstrecke, den Fahrerlager-Bereich und die zum Ringareal gehörigen Nebenanlagen folgende Bestimmungen: Es dürfen keine wie immer gearteten gewerblichen Aktivitäten durchgeführt werden. Die entgeltliche, gastronomische Betreuung am Ring ist das ausschließliche Recht des Inhabers bzw. Pächters des Restaurants Salzburgring.

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-V

Hier finden Sie den Link zur Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform): http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Der CMF Kranzberg e.V. ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstelle weder bereit noch verpflichtet.

Die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de, Telefon: +49 7851 79579 40
Wir nehmen jedoch an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle nicht teil.